23.7.2024 Anfrage zur Grundsteuerreform

Anfrage zur Umsetzung der Grundsteuerreform im Landkreis V-R

Im Jahr 2025 soll die Grundsteuerreform in Deutschland und damit auch in Vorpommern-Rügen in Kraft treten. Wir haben einige Fragen zur Umsetzung und den Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen.

Wortlaut:

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Kreisverwaltung die Grundsteuerreform auf die Nivellierungshebesätze im Land M-V, die bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen maßgeblich sind?

Gibt es Überlegungen die Methode der Ermittlung der Nivellierungshebesätze zu ändern oder Vorschläge des Landkreises dazu?

Wie will der Landkreis die großen Unterschiede bei den neu ermittelten Grundstückswerten zwischen Regionen im Landkreis und ihre Auswirkungen beachten?

Wie wird der Landkreis in der mittel- und langfristigen Finanzplanung mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform im Hinblick auf die Kreisumlage umgehen?

Gibt es zur Problematik Hinweise von der Landesebene?

Begründung:

Im Jahr 2025 soll die Grundsteuer nach den neu ermittelten Grundstückswerten erfolgen. Dies wird Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden und große Unterschiede im Landkreis und damit zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Einnahmen des Landkreises über die Kreisumlage nach sich ziehen.

Deshalb unsere Anfrage.

Wortlaut der Anfrage und Antwort des Landrates

AL