Der Ursprungsantrag forderte im Koalitionsvertrag der Bundesregierungsparteien vereinbarte Bundesmittel für den Betrieb von Frauenhäusern ein. Unser Ergänzungsantrag sollte klarstellen, dass durch im Gegenzug gekürzte Mittel von Ländern und Kommunen es nicht trotzdem zu einer Schlechterstellung der finanziellen Mittel der Frauenhäuser führen darf.
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Wortlaut des Antrages
- AEnderungsantrag_BV_03.0257_Bundesmittel_Frauenschutzhaeuser.pdf PDF-Datei (90 KB)