Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist ein ständiger Ausschuss in Angelegenheiten der Jugend- hilfe. Er entscheidet im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, der Satzung des Jugendamtes und der vom Kreistag befassten Beschlüsse. Darüber hinaus ist dem Jugendhilfeausschuss ein Anhörungsrecht vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe eingeräumt. Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn stimm- berechtigte Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an. Neun Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind Kreistagsmitglieder oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Sechs stimmberechtigte Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
1. der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter,
2. der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder dessen Vertretung,
3. ein Richter eines Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichts, der von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichtes bestellt wird,
4. ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird, sowie ein Vertreter des jeweiligen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
5. ein Vertreter der Schulen, der vom zuständigen Schulamt bestimmt wird,
6. ein Vertreter der Polizei, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird,
7. ein Vertreter der Jugendorganisationen, der durch den jeweiligen Kreisjugendring bestimmt wird, sofern dem Jugendhilfeausschuss nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Kreisjugendringes angehört.

Stellvertreter sind:

Andrea Kühl und Sophie Witte