Mitsprache

Weil sie euch gehört: Mitsprachemöglichkeiten stärken

Das Grundgesetz garantiert Landkreisen, Städten und Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. (Grundgesetz Art 28 Abs. 2)

Ein Blick in die Realität zeichnet allerdings ein anderes Bild.
Durch die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge wird kommunale Mitgestaltung auf diese eingeschränkt.
Gesetze und Verordnungen übergeordneter politischer Ebenen grenzen den Handlungsspielraum der Kommunen ein und bestimmen sie teilweise fremd. Durch rechtliche, ökonomische und politische Rahmenbedingungen wird die Selbstverwaltung zusätzlich erschwert.

Im Ergebnis werden die Erwartungen und Wünsche der Einwohner*innen an die kommunalen Entscheidungen oft enttäuscht, was in Politikverdruss, einer geringeren Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen, der Wahl radikaler Parteien oder der Abwendung von der Politik insgesamt führt.

 

Für DIE LINKE ist klar:

Neben unerlässlichen Rechtsgarantien geht es der LINKEN in der kommunalpolitischen Praxis vor allem darum, Selbstverwaltung im politischen Sinne zu verstehen und zu gestalten. Über kommunale Angelegenheiten sollen die Einwohner*innen im Rahmen der Gesetze maßgeblich selbst bestimmen können. Das bedeutet, Einwohner*innen nicht nur als „Kunden“ des Dienstleistungsunternehmens Gemeinde, Stadt oder Landkreis zu betrachten, sondern vor allem als aktive Mitgestalter*innen des Lebens vor Ort. DIE LINKE unterstützt deshalb das Ziel einer solidarischen Bürgerkommune durch vielfältige Formen der unmittelbaren Mitsprache und Erleichterung direktdemokratischer Verfahren. Die Rechte der kommunalen Vertretungen sind zu stärken. Gerade weil kommunale Verwaltung zunehmend einer Professionalisierung unterliegt, braucht es als Korrektiv und kreativen Gegenpol das politische Ehrenamt.

Die Einwohner*innen, politischen Gremien und Verwaltungen sollen gemeinsam und auf Augenhöhe die Grundsätze der Gemeinde- bzw. Kreispolitik bestimmen. Voraussetzung dafür ist eine transparente, gleichberechtigte und barrierefreie Kommunikation zwischen ihnen. Weiterhin gehören dazu die Erhebung und ein breiter und ungefilterter Zugang zu wesentlichen Informationen, die die Kommune und Arbeit der kommunalen Vertretungen und Verwaltungen betreffen.

Unsere Ziele:

  • eine Erleichterung direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene, z.B. durch die Absenkung der Beteiligungsquoten und Stärkung des Petitionsrechts
  • Einsatz verbindlicher Bürgerentscheide in grundsätzlichen, mittel- und langfristigen Planungen und Richtungsentscheidungen
  • eine bessere und vergleichbare Erhebung kommunaler Kerndaten und Statistiken als Basis für fundierte Entscheidungen
  • einheitlicher, einfacher und barrierefreier Zugang zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Vorlagen, Ergebnissen von Anfragen und weiteren relevanten Informationen zur Gemeinde, Kreis und Arbeit der Kommunalvertretungen im Internet
  • grundsätzlich öffentliche Tagung kreislicher Gremien
  • aktive Information der Menschen zu ihren kommunalen Mitwirkungs- und Entscheidungsrechten
  • Einrichtung von Jugend- und Seniorenparlamenten
  • Stärkung des eGovernment: Behördengänge müssen digital und fernab von Öffnungszeiten möglich sein und flexiblere Unterstützungs- und Beratungsangebote online, als auch wohnortnah bereit stehen