Linksfraktion lässt Proraverkauf prüfen

Armin Latendorf

Die Fraktion DIE LINKE hat sich an die Kommunalaufsicht des Landes gewandt, um die Rechtmäßigkeit des Verkaufsauftrages von Block V mit 90.000 qm Grundstück an Noch-Landrat Ralf Drescher durch den Kreistag prüfen zu lassen. Die Kommunalverfassung sieht die alleinige, nicht übertragbare Zuständigkeit des Kreistages bei Immobilienverkäufen vor, soweit die Kreissatzungen nicht anderes regeln. Die Kreissatzung Vorpommern-Rügens sieht hier eine Übertragung der Zuständigkeit an den Landrat bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor. Diese Wertgrenze wird ganz sicher beim Verkauf um ein Vielfaches überschritten werden.  
Die Fraktion will ausdrücklich den Verkauf nicht beeinträchtigen soweit die Regelungen in der Ausschreibung die Interessen der Gemeinde Prora, der Vereine vor Ort, des Jugendherbergswerks aber auch des Landkreises beinhalten. Im Gegenteil soll er nicht durch etwaige Rechtsverstöße verzögert werden.
Die Wertgrenzen in der Satzung gibt es nicht ohne Grund. Einzelpersonen sollen eben nicht allein über große Werte an öffentlichem Eigentum verfügen dürfen, deshalb liegt nach Auffassung der Fraktion die letztendliche Entscheidungskompetenz zum Verkaufsabschluss bei den Kreistagsmitgliedern und nicht beim Landrat