Linksfraktion liess Proraverkaufsauftrag prüfen

Armin Latendorf

In seiner Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Vorpommern Rügen hat das Innenministerium als Kommunalaufsicht des Landes jetzt mitgeteilt, dass es auf der Grundlage der Fragen der Linksfraktion mit dem Landrat die für den vorliegenden Fall einschlägige Rechtslage erörtert hat. Im Ergebnis dieses Gesprächs sicherte Herr Drescher zu, dem Kreistag (bzw. dem Kreisausschuss) den auf der Grundlage des Bieterverfahrens ggf. abzuschließenden Vertrag zur Entscheidung vorzulegen, sollte die einschlägige Wertgrenze der Hauptsatzung überschritten werden.
Dies entspräche dann dem schon auf dem Kreistag vorgelegtem Änderungsantrag der Linksfraktion zum Verkauf.
Die Fraktion hatte sich an die Kommunalaufsicht gewandt weil der Kreistagsbeschluss zum  Verkaufs-auftrages von Block V in Prora mit 90.000 qm Grundstück in alleiniger Hand von Noch-Landrat Ralf Drescher ihrer Meinung nach einen eklatanten Rechtsverstoß darstellt.
Die Kommunalverfassung sieht eine nicht übertragbare Zuständigkeit des Kreistages bei Immobilienverkäufen vor, soweit die Kreissatzungen nicht anderes regeln. Die Kreissatzung Vorpommern-Rügens sieht hier eine Übertragung der Zuständigkeit an den Landrat bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor. Diese Wertgrenze wird ganz sicher beim Verkauf um ein Vielfaches überschritten werden.  
Die Fraktion will ausdrücklich den Verkauf nicht beeinträchtigen soweit die Regelungen in der Ausschreibung die Interessen der Gemeinde Prora, der Vereine vor Ort, des Jugendherbergs-werks aber auch des Landkreises eingehalten werden. Im Gegenteil soll er nicht durch etwaige Rechtsverstöße verzögert werden.
Die Wertgrenzen in der Satzung gibt es nicht ohne Grund. Einzelpersonen sollen eben nicht allein über große Werte an öffentlichem Eigentum verfügen dürfen, deshalb liegt nach Auffassung der Fraktion die letztendliche Entscheidungskompetenz zum Verkaufsabschluss auch bei den Kreistagsmitgliedern und nicht beim Landrat. Der Kreistagsbeschluss muss dementsprechend geändert werden.