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Trotz aller vom Land vorgegebener Sparzwänge und gesetzlicher Vorgaben, ist es unsere Pflicht im 
Landkreis zu einer würdigen Form im Umgang mit Sozialbestattungen zu finden.
Trauernde Angehörige befinden sich oft in einer Ausnahmesituation. Sie dürfen wir nicht alleinlassen


Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

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