Unsere Hauptsatzung enthält keine Regelung in welchem Zeitraum schriftliche Anfragen an die Verwaltung beantwortet werden müssen. Da dies in der Kommunalverfassung verlangt wird, wollen wir die einarbeiten lassen.
Ergebnis: einstimmig angenommen
- Antrag_Anfragenfrist.pdf PDF-Datei (312 KB)