Das Verbrennen von Pflanzenabfällen soll nach Landesverordnung weiter in Ausnahmefällen unbürokratisch möglich bleiben wenn eine Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist.
Ergebnis:
Dem Anliegen wurde seitens des Landrates noch vor dem Kreistag stattgegeben. Der Antrag konnte deshalb zurückgezogen werden
- Antrag_Verbrennung_von_Pflanzenabfaellen_3.17.doc DOC-Datei (49 KB)