Das Verbrennen von Pflanzenabfällen soll nach Landesverordnung weiter in Ausnahmefällen unbürokratisch möglich bleiben wenn eine Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist.


Ergebnis: 
Dem Anliegen wurde seitens des Landrates noch vor dem Kreistag stattgegeben. Der Antrag konnte deshalb zurückgezogen werden