Die Gedenkstätte des KZ Aussenlagers Barth ist die einzige derartige Einrichtung im Landkreis. Sie weist, wie sich bei der Gedenkveranstaltung am 27 Februar gezeigt hat, einen erheblichen Pflege- und Reparaturbedarf auf. Hier sollte der Landkreis seine Mitverantwortung zeigen.

Ergebnis:  mehrheitlich zugestimmt nach Anpassung an die neue Kulturförderrichtlinie