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Mitarbeiter der Kreistagsfraktionen sollen in Zukunft auch an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen dürfen. Der Zugang zu den nichtöffentlichen Dokumenten ist Teil ihrer Arbeit und sie sind genauso wie Mitarbeiter der Verwaltung zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

ERGEBNIS: mehrheitlich angenommen