Den Kommunen im Landkreis müssen für die Aufnahme von Menschen, besonders Minderjährigen, welche vor Krieg, Tod und Hunger aus ihrer Heimat fliehen, die nötigen Mittel zur Verfügung stehen.
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Wortlaut des Antrages
- Antrag_gefluechtete_Kinder_12.22a.pdf PDF-Datei (297 KB)