den Verkauf eines 90.000 qm großen Grundstückes in unmittelbarer Ostseenähe allein durch den Landrat lehnen wir ab. Die aus gutem Grund laut Kommunalverfassung in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen werden um Millionen von Euro überschritten. Deshalb soll der endgültige Entscheid über den Investor nach der Ausschreibung durch den Kreistag erfolgen. 

Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt