Der Antrag der bürgerlichen Parteien sah nur eine Härtefallhilfe für zu hohe Energiekosten im Jahr 2024 vor über eine Änderung der die Vereinsförderrichtlinie vor. Wir halten eine Änderung der Richtlinie für eine einmalige Anwendung im Jahr 2024 zu diesem Zweck für überflüssig , denken aber, dass eine allgemeine Härtefallregelung über das Jahr 2024 hinaus durchaus sinnvoll ist.
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Wortlaut des Antrages
- AEnderungsantrag_Vereinsfoerderrichtlinie_11.3.24.pdf PDF-Datei (220 KB)