Der Kreistag hat per Umlaufbeschluss am 15. April der Möglichkeit, Umlaufbeschlüsse per Mail und Post entgegen der Regeln der Kommunalverfassung und der Kreissatzung zu fassen, zugestimmt. Möglich war dies im Rahmen einer zeitlich begrenzten Genehmigung des Innenministeriums in der Corona-Krise. Am 20. April ist entsprechende Rechtsgrundlage des Landes entfallen.
Wir wollen wissen, wie weiter mit dem Kreistagsbeschluss umgegangen werden soll.

Wortlaut der Anfrage und Antwort