Da der Kreistag die Änderung des Verkaufsbeschlusses abgelehnt hat und weiterhin der Landrat allein den Verkauf tätigen soll, wollen wir ihn durch die obere Rechtsaufsichtsbehörde prüfen lassen.
Wir sind der Auffassung, dass eine solche Vorgehensweise sowohl der Kommunalverfassung als auch der Hauptsatzung des Landkreises widersprechen wird.

Wortlaut der Anfrage und Antwort