Auf dem Sonderkreistag behauptete der Landrat eine Schulgesetzänderung von Anfang des Jahres schließe eine Umsetzung unseres Antrages zur Verbesserung der Situation von Umlandschülern an Mehrfachstandorten in der Schuleinzugsbereichssatzung aus. Wir wollten dies konkret dargestellt haben.

Wortlaut der Anfrage und Antwort der Verwaltung