schriftliche Anfrage der Fraktionsvorsitzenden an den Landrat zum touristischen Vorhaben auf dem ehemaligen Militärgelände auf der Halbinsel Bug im Norden Rügens

1. Sind die vom Kreistag Rügen beschlossenen Leitlinien zur Begrenzung der Bettenkapazität auch weiterhin verbindlich?

2. Hat das damals, unter anderen Voraussetzungen, beschlossene Baurecht noch Gültigkeit?

3. Wenn ja, wird das Baurecht angesichts der inzwischen vergangenen Zeit und veränderten Bedingungen durch den Landkreis erneut überprüft?

Antwort des Landrates

AL