Das kommunale Jobcenter des Landkreises berechnet die Höchstmieten, welche erstattet werden können, auf der Grundlage von errechneten Zahlen die die Hamburger Firma Analyse & Konzepte im Jahr 2016 für die Vergleichsräume in Vorpommern-Rügen geliefert hat. Wie jetzt bekannt wurde, ist das Landessozialgerichtes in einem Urteil zum Schluss gekommen dass die darauf basierende KDU-Richtlinie des Landkreises falsch ist. Trotzdem wird sie, ergänzt um einen jährlichen Faktor, weiter angewendet. Wir wollen wissen warum.

 

Wortlaut der Anfrage und Antwort