Wir möchten vom Landrat und der Kommunalaufsicht wissen, ob das Mitwirkungsverbot laut der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für Firmen und Personen die von öffentlichen Aufträgen profitieren können, bei der Erstellung der kommunalen Haushalte in Kreis,Städten und Gemeinden auswirkt.

Wortlaut der Anfrage und Antwort der Verwaltung