Wir möchten vom Landrat und der Kommunalaufsicht wissen, ob das Mitwirkungsverbot laut der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für Firmen und Personen die von öffentlichen Aufträgen profitieren können, bei der Erstellung der kommunalen Haushalte in Kreis,Städten und Gemeinden auswirkt.
Wortlaut der Anfrage und Antwort der Verwaltung
- Anfrage_Mitwirkungsverbot.pdf PDF-Datei (335 KB)
- Antwort_Mitwirkungsverbot.pdf PDF-Datei (413 KB)